Firmengründung Spanien

Bei der Gründung einer neuen Gesellschaft in Spanien ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada) und der Einzelunternehmer (Autónomo) die gängige Wahl. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, und unsere Spezialisten werden sich um die Firmengründung für Sie kümmern.

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    Firmengründungsdienstleistungen in Spanien

    Unsere Anwälte können Ausländern, Nicht-Residenten, Residenten und Unternehmen bei der Gründung einer spanischen Gesellschaft helfen. Einige der Aufgaben, bei denen wir Ihnen helfen können, sind:

    • Beratung darüber, welche Gesellschaftsstruktur für Sie am besten geeignet ist.
    • Erstellung einer Vollmacht, um die Kontrolle über Ihre Gesellschaftsgründung zu übernehmen.
    • Termine mit dem Notar und der Botschaft vereinbaren.
    • Eintragung des Firmennamens in das spanische Handelsregister.
    • Beschaffung Ihrer NIE.
    • Beschaffung der spanischen Umsatzsteuernummer (NIF/CIF-Nummer).
    • Aufsetzen der Satzung und der Gründungsurkunde.
    • Unterzeichnung der Gründungsurkunde.
    • Ausfüllen der behördlichen Formulare.
    • Beschaffung einer Postanschrift.
    • Kauf eines bereits gegründeten Unternehmens.
    • Einrichten eines Bankkontos für Ihr Unternehmen.

    Verschwenden Sie keine Zeit und Ressourcen und nehmen Sie die professionelle Hilfe eines spanischen Anwalts in Anspruch. Als Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens können wir dafür sorgen, dass der Prozess reibungslos und sicher abläuft.

    Unsere Firma bietet auch Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen für Ihr neues spanisches Unternehmen an. Wir verfügen über ein Team hochqualifizierter Buchhalter, die über die neuesten Änderungen im spanischen Steuerrecht auf dem Laufenden sind, damit Sie es nicht sein müssen. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um ein Angebot für unsere Gesellschaftsgründungsdienste zu erhalten.

    Informatives Verfahren

    Wir informieren Sie klar und deutlich über die Vorgehensweise, um Ihr Geschäft zu starten.

    Schnelle Formation

    Wir sind bereit, wenn Sie es sind! Unser Team in Spanien ist bereit, Sie schnell zu unterstützen.

    International und Freundlich

    Unser zweisprachiges und vielfältiges Team freut sich darauf, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.

    Was können Sie erwarten?

    Die Gründung von Unternehmen in Spanien ist ein Prozess, der die Vorbereitung vieler Dokumente und Artikel beinhaltet. Einige Registrierungen beinhalten Pässe, Unterschriften und einzigartige Formulare, die vom Handelsregisteramt zur Verfügung gestellt werden.

    Wir vereinfachen die Verfahren zur Eintragung von Unternehmen in Spanien für Sie. Lassen Sie sich genau beraten und informieren, welche Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.

    Für eine Firmengründung in Spanien ist ein notarielles Verfahren erforderlich. Darüber hinaus kann auch ein eingetragener Firmensitz erforderlich sein. Als Full-Service-Kanzlei können wir Ihnen helfen, sich um alles zu kümmern, was mit Ihrer Firmengründung zu tun hat.

    Unser Erfolg mit früheren Kunden gibt uns die Zuversicht, dass wir auch Sie bei Ihrer Firmengründung unterstützen können. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein Angebot für Ihre spanische Firmengründung zu erhalten.

    SublimeSpain

    Anleitung zur Gründung in Spanien

    Dienstleistungen für Ihr neu eingetragenes Unternehmen

    Buchhaltungsdienstleistungen

    Unsere Dienstleistungen im Bereich der Unternehmenssteuererklärungen helfen Ihnen, Ihre Verpflichtungen gegenüber den spanischen Steuerbehörden zu erfüllen. Wir können Ihnen helfen, die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Steuergesetze können für einen Ausländer eine Herausforderung sein, deshalb bieten wir Ihnen alle Unterstützung und Hilfe an, die Sie benötigen. Dadurch wird der Prozess für Sie besser und schneller. Wir kümmern uns um die Buchhaltung und die Steuern, damit Sie sich auf andere Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.

    Rechtliche Dienstleistungen

    Wir bieten rechtliche Vertretung von Gerichtsverfahren bis hin zu außergerichtlichen Lösungen. Wir verfügen über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in diesem Bereich und arbeiten eng mit einer großen Zahl von Rechtsberatern in Spanien zusammen, um Ihnen die besten Ergebnisse zu garantieren. Unser Team kann Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Finanz- und Steuerrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie in allen anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts unterstützen.

    Wenden Sie sich an unser Team, wenn Sie die besten Dienstleistungen für die Gründung einer spanischen Gesellschaft oder andere ähnliche Lösungen wünschen. Unser Team ist immer bereit, Ihnen zu helfen, und wir garantieren Ihnen, dass Sie in kürzester Zeit Zugang zu den besten Ergebnissen haben werden. Arbeiten Sie einfach eng mit uns zusammen, und Sie werden keine Probleme haben, die richtige Rendite zu erzielen und Ihre Geschäftsideen zum Leben zu erwecken!

    Häufig gestellte Fragen zur spanischen Gesellschaftsgründung

    Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Firmengründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.).

    Die beiden wichtigsten Gesellschaftsformen, die in Spanien anerkannt sind, sind die Aktiengesellschaft, die Sociedad Anónima (S.A.), und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Sociedad Limitada (S.L.).

    Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Sociedad Anónima Company am besten für große Unternehmen geeignet ist. Im Gegensatz dazu ist die Sociedad Limitada Company besser für Aktionäre geeignet, die keinen großen Kapitalbedarf haben. Es gibt noch viele andere Unterschiede zwischen der SL und der SA.

    Ja, eine Einzelperson kann eine spanische Firma gründen, und Sie können der einzige Geschäftsführer, Verwalter und Aktionär der Firma sein.

    Das Mindestaktienkapital hängt von der Art der juristischen Person ab, die Sie wählen. Für die Sociedad Anónima beträgt das Mindeststammkapital € 60.000, während die Sociedad Limitada € 3.000 kostet.

    Ja, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eignet sich für fast alle Arten von Investitionen. Sektoren wie Pharmazie, Fondsmanagement, Versicherungen oder Banken müssen jedoch über eine Sociedad Anónima abgewickelt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe bei Ihrer Gründung.

    Kann ich in Spanien über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein anderes Unternehmen gründen?

    Die Gründung eines Unternehmens in Spanien dauert normalerweise 2 Wochen. Dies hängt jedoch von der Komplexität (d.h. den NIE-Anforderungen und der Nationalität der Aktionäre) und dem Zeitplan ab.

    Nein, Ausländer können in Spanien ein Unternehmen gründen. Sie benötigen lediglich eine eigene Identifikationsnummer (NIE).

    Ja, alle Unternehmen benötigen eine registrierte Adresse in Spanien. Wenn Sie noch keine haben, kann SublimeSpain Ihnen eine Serviceadresse zur Verfügung stellen. Diese dient dazu, Post von den Steuerbehörden abzuholen. Wir können Ihnen helfen, eine Postfachadresse zu bekommen, die Ihre gesamte Post an einen anderen Ort weiterleitet, ohne dass Sie persönlich vor Ort sein müssen.

    Die Gründung eines Unternehmens in Spanien dauert normalerweise 2 Wochen. Dies hängt jedoch von der Komplexität (d.h. NIE-Anforderungen und Nationalität der Aktionäre) und dem Zeitplan ab.

    Ja, das können Sie. Wir können dies für Sie in der Satzung vermerken. Wir können Ihnen auch dabei helfen, Ihre Steuerlast zu verringern, indem wir Sie beraten, wie Sie am besten Gelder von der Muttergesellschaft auf das neue spanische Unternehmen übertragen können.

    Im Allgemeinen dauert der Prozess der Unternehmensgründung in Spanien etwa 3 Wochen. Manchmal können jedoch Bürokratie, Termine und die Validierung von Dokumenten diese Wartezeit etwas verlängern. Wir können Ihnen helfen, diesen Prozess zu beschleunigen und Ihre Wartezeit zu verkürzen.

    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch bekannt als Sociedad Limitada (S.A.), ist in den meisten Fällen eine gute Option, da sie über das Ausland geführt werden kann.

    Es gibt nur sehr wenige Beschränkungen für ausländische Investoren in Spanien. Allerdings dürfen nicht-europäische Einwohner ohne Sondergenehmigung nicht in bestimmte kritische Sektoren wie die Telekommunikation investieren. Der Arbeitsmarkt hingegen unterliegt einer stärkeren Regulierung. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, und alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf sechs Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.

    Eine Person muss 18 Jahre alt sein, um eine legale spanische Firma zu registrieren.

    Im Allgemeinen kommuniziert die spanische Regierung mit Unternehmen auf Spanisch. Es ist daher eine gute Idee, jemanden zu beauftragen, der sich um Ihre Geschäfte in Spanien kümmert, wenn Sie mit der Sprache nicht vertraut sind.

    Nein, das ist nicht notwendig. Wir können ein Treffen mit dem spanischen Konsulat in Ihrem Land vereinbaren, und Sie können die Unterschrift für das Unternehmen bei einem Notar in Ihrem Heimatland leisten.

    Ja, Sie können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen und so den Gang zum Standesamt vermeiden. Ein Anwalt kann für Sie hingehen und alle Unterlagen für die Anmeldung ausfüllen.

    Für die Eröffnung eines Geschäftskontos ist eine Bescheinigung über die Registrierung beim Handelsregister erforderlich.

    Die Rekrutierung von Personal und Mitarbeitern ist nicht so einfach wie in einigen anderen Ländern. Es kann schwierig sein, die richtigen Leute zu finden, und der Papierkram ist im Vergleich zu anderen Ländern ziemlich umfangreich. Auch die Gesetze für die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern machen diesen Prozess sehr kompliziert und zeitaufwändig. Die Regeln für die Gehaltsabrechnung sind in Spanien anders als in anderen europäischen Ländern.

    Das spanische Handelsregister stellt eine Gründungsurkunde und ein Dokument zur Bestätigung der Identität der Aktionäre des Unternehmens aus.

    Die Unternehmenssatzung oder der Gesellschaftsvertrag ist das interne Regelwerk für Ihr Unternehmen. Darin ist festgelegt, wie Aktionäre, Direktoren und Vorstandsmitglieder ausgewählt werden und welche Pflichten, Rechte und Privilegien sie haben. Sie enthält auch Regeln für Vorstandsbeschlüsse und Entscheidungen der Geschäftsführung. Mit einer Vollmacht können wir die Satzung beim Notar für Sie unterzeichnen.

    Wenn Sie in Spanien geschäftlich tätig sind, müssen Sie ein Unternehmen in Spanien gründen. Dabei kann es sich um eine Zweigstelle des ausländischen Unternehmens oder um ein neues spanisches Unternehmen handeln.

    Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht sind für Sie da, um Ihnen bei Ihren Fragen zu helfen. Sie können alle Ihre Fragen beantworten und Ihnen Ratschläge für die beste Vorgehensweise geben. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Anwalt zu konsultieren, bevor Sie eine spanische Gesellschaft eintragen lassen, und sich an ihn zu wenden, wenn Sie vor der Gründung auf Schwierigkeiten stoßen.

    Ja, ein eingetragener Firmensitz ist in Spanien vorgeschrieben. Dies kann eine Adresse oder eine Postfachnummer sein und ist der Ort, an den die offiziellen Mitteilungen für das Unternehmen geschickt werden.

    Die Gründung eines neuen Unternehmens in Spanien kann ein komplexer Prozess sein. Im Folgenden finden Sie einige der Probleme, die auftreten können, wenn der Prozess nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.

    • Der komplexe Prozess der Firmengründung kann ohne Hilfe verwirrend sein
    • Spanische Bürokratie kann zeitraubend sein
    • Nicht ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen zu sein
    • Sie müssen die Schritte in der richtigen Reihenfolge ausführen

    Das Gesellschaftsrecht schreibt vor, dass:

    • Sie benötigen eine Firmensatzung
    • Sie brauchen eine Adresse in Spanien
    • Sie müssen ein notarielles Verfahren durchlaufen
    • Sie benötigen eine Unternehmensurkunde
    • Sie brauchen einen Firmenchef
    • Sie benötigen ein Stammkapital, im Falle einer spanischen SL sind dies 3.000 Euro

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    Wir helfen Ihnen gerne mit rechtlichen, finanziellen und geschäftlichen Dienstleistungen in Spanien!