Handels- und wirtschaftsrechtliche Dienstleistungen in Spanien

Unsere Abteilung für Handelsrecht in Spanien verfügt über fundierte Kenntnisse der Gesetzgebung und der Praxis. Die Spezialisierung unseres Teams ermöglicht uns eine umfassende Beratung in allen Bereichen wie z.B.: Gesellschaftsrecht, Finanzrecht, Handelsverträge, Fusionen und Akquisitionen, Wertpapiermarkt und Versicherungsrecht.

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    Ihr Wirtschaftsanwalt in Spanien

    Unsere Anwälte haben Erfahrung in arbeitsrechtlichen Fragen wie: Entlassungen, Tarifverhandlungen, Arbeitsverträge, Verhinderung von Arbeitsrisiken und andere kundenspezifische Anfragen. Die Mitarbeiter von SublimeSpain bieten Lösungen und lösen Streitigkeiten im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Entlassungen und Vorwürfen von Fehlverhalten. Der Vorteil, wenn Sie sich für unsere Kanzlei in Spanien entscheiden, ist, dass Sie eine außergewöhnliche Vertretung im Bereich Sozialversicherung und Arbeitsrecht erhalten.

    Unsere Wirtschaftsanwälte helfen Ihnen bei der Ausarbeitung und Verhandlung aller Arten von Geschäftsverträgen und beraten die Vertragsparteien in Bezug auf deren Rechtsnatur, Bedingungen und andere Fragen zu diesem Thema. Unsere Spezialisten verfügen über umfassende Kenntnisse der wichtigsten Wirtschaftszweige und sind in der Lage, die in jedem Fall erforderlichen spezifischen Aspekte anzusprechen und zu entwickeln.

    Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Handelsrecht und in der Rechtsberatung für Unternehmen, entweder als Sekretäre der Vorstände von Handelsgesellschaften oder als Rechtsberater. Die Abteilung Handelsrecht umfasst unter anderem die Dienstleistungen der Unternehmensgründung, der gesetzlichen Reformen und der Unternehmensumstrukturierung. Wir sind Spezialisten für die Beratung dieser Unternehmen im Handelsrecht in Bezug auf die Regeln der guten Unternehmensführung und die Anpassung und Einhaltung der Verhaltenskodizes in diesem Bereich.

    Wir beteiligen uns regelmäßig an der Ausarbeitung von Regelungen für Aktionärsversammlungen, Verwaltungsräte und Verwaltungsratsausschüsse. Wir beraten auch bei der Erstellung von Berichten zur Corporate Governance, die nach den geltenden Vorschriften erforderlich sind.

    Vorteile der Beauftragung unserer Dienste

    Wenn Sie unsere Kanzlei in Spanien beauftragen, haben unsere Kunden ein besseres Verständnis für das Recht. Ein falscher rechtlicher Schritt kann für jedes Unternehmen verheerend sein. Deshalb erleichtern wir unseren Kunden die Navigation in der rechtlichen Landschaft, die mit der Führung eines Unternehmens verbunden ist, und lösen komplexe Situationen im breiten Spektrum des Wirtschaftsrechts.  Brauchen Sie heute Hilfe? Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, und Sie können weitere Informationen zum Wirtschaftsrecht in den verschiedenen Bereichen unten besprechen:

    • Wirtschaftliche Beratung
    • Rechtsberatung
    • Kreditorenstreitigkeiten
    • Kapitalgesellschaften
    • Kursrecht

    Wenn Sie einen Anwalt für Wirtschaftsrecht engagieren möchten, nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihnen antworten und Lösungen für Ihr Problem finden.

    Entdecken Sie SublimeSpain

    Vom Unternehmen bis zum Startup und alles dazwischen.

    Häufig gestellte Fragen zum spanischen Handels- und Gesellschaftsrecht

    Ja, das können Sie, solange Sie einen gültigen und legalen Wohnsitz in dem Land haben. Wenn Sie nun beabsichtigen, das besagte Unternehmen zu besitzen und auch darin zu arbeiten, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum für die Selbstständigkeit.

    Sie benötigen die folgenden Angaben:

    • Sie müssen einen legalen und gültigen Wohnsitz in dem Land haben
    • Sie müssen volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt)
    • In den letzten 5 Jahren nicht vorbestraft gewesen zu sein
    • Im Land krankenversichert zu sein
    • Nachweislich über ausreichende Mittel für Unterkunft und Verpflegung sowie die notwendigen Investitionen für die Aufnahme des Betriebs verfügen
    • Dass die Idee des Unternehmens in der Lage ist, Arbeitsplätze zu schaffen und von wirtschaftlichem Interesse für das Land ist
    • Die für das Projekt erforderliche Ausbildung und Erfahrung besitzen
    • Die Einhaltung der geltenden Vorschriften über die Eröffnungsanforderungen für die Art des Unternehmens

    Es gibt 16 Arten von Unternehmen, die in Spanien gegründet werden können, je nachdem, wie viele Gesellschafter oder Investoren und wie hoch die Anfangsinvestition ist und welche Aufgaben die Gesellschafter haben. Die gebräuchlichsten sind:

    • Einzelperson oder Autonomer – Ein Partner, keine Anfangsinvestition erforderlich
    • Zivilgesellschaft – Mindestens 2 Partner, keine Mindesterstinvestition festgelegt
    • Kollektive Gesellschaft – Mindestens 2 Partner, keine Mindesterstinvestition erforderlich
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mindestens 1 Partner, Mindesterstanlage von 3.000€
    • Anonyme Gesellschaft – Mindestens 1 Partner, Mindesterstanlage von 60.000€
    • Anonyme Arbeitsgesellschaft – Mindestens 2 Partner, Mindesterstanlage von 60.000€
    • Genossenschaftliche Gesellschaft – Mindestens 3 Partner, Erstinvestition durch Satzung festgelegt
    • Gewerbliche Gesellschaft – Mindestens 1 Gesellschafter, Erstinvestition, je nach Gesellschaftsform: beschränkt oder anonym

    Sie müssen die „Negativbescheinigung“ des Firmennamens beim Registro Mercantil Central einholen. Damit wird die Exklusivität und Nicht-Existenz eines anderen Unternehmens mit demselben Namen bestätigt. Sie können dies persönlich, per Post oder über die Website tun.

    Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie bei der konsularischen Vertretung Ihres Landes die folgenden Dokumente im Original und in Kopie vorlegen:

    • 2 Kopien des ausgefüllten und unterzeichneten Antrags EX-07.
    • Kopie des Reisepasses mit einer Gültigkeit von mindestens 4 Monaten.
    • Nachweis der Berufsausbildung und der beruflichen Qualifikation, die für die Ausübung des Berufs gesetzlich vorgeschrieben ist.
    • Nachweis der eigenen Investitionsfähigkeit oder wirtschaftliche Unterstützung durch ein Finanzinstitut.
    • Geschäftsplan, in dem die Art des Unternehmens, seine Merkmale, die Investitionsquellen und die Rentabilität des Projekts angegeben sind.
    • Zahlung der Aufenthalts- und Arbeitsgebühren.
    • Nachweis über die Zahlung der Visagebühr von 60 Euro.

    Die Lebensfähigkeit muss von einer professionellen und kompetenten Organisation wie z.B:

    • Nationale Vereinigung von Unternehmern und autonomen Arbeitnehmern/ Federación Nacional de Asociaciones de Empresarios y Trabajadores Autónomos (ATA)
    • Union de Profesionales y Autonomous Workers Union/ Unión de Profesionales y Trabajadores Autónomos (UPTA)
    • Intersektorale Konföderation der Autonomen des spanischen Staates / Confederación Intersectorial de Autónomos del Estado Español (CIAE)
    • Intersektorale Konföderation der Autonomen des spanischen Staates (CIAE)
    • Professionelle und autonome Organisation / Organización de Profesionales y Autónomos (OPA)
    • Intersektorale Konföderation der Autonomen des spanischen Staates (CIAE)
    • Unternehmer- und Selbstständigenvereinigungen / Unión de Asociaciones de Trabajadores Autónomos y Emprendedores (UATAE).

    Zunächst müssen Sie einen formellen Antrag beim spanischen Patent- und Markenamt /Oficina Española de Patentes y Marcas (OEPM) stellen, der Folgendes enthalten muss:

    • Anschrift an den Direktor des Amtes für gewerbliches Eigentum
    • Beschreibung der Erfindung
    • Eine oder zwei Begründungen, die klar und prägnant sein müssen
    • Zeichnungen oder Bilder des beschriebenen Gegenstands
    • Zusammenfassung der Erfindung

    Nach der Anmeldung müssen Sie die Gebühren von 600€ bezahlen.

    Ja, und zwar aus verschiedenen Gründen, wie z.B. dem Ende der Konzessionsdauer, dem Rücktritt des Inhabers, dem Ausbleiben der jährlichen Gebührenzahlung oder der Nichtverwertung innerhalb von 2 Jahren nach der ersten Lizenzerteilung.

    Wenn Ihr Patent wegen ausbleibender Zahlungen erloschen ist, können Sie es zurückholen, indem Sie die ausbleibenden Zahlungen begründen.

    Die Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags. Um es gültig und in Kraft zu halten, müssen Sie die jährlichen Gebühren aus der Konzession bezahlen.

    Ja! Wie im Jahr 2015 können Sie das. Erstens müssen die Schulden unter 5 Millionen Euro (5.000.000€) liegen, und Sie dürfen in den letzten zehn Jahren nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit Eigentum, Urkundenfälschung, Nachlass, Sozialversicherung oder Arbeitnehmerrechten verurteilt worden sein.

    Wenn ein Konkurs rechtmäßig erklärt wird, tritt ein Unternehmen in ein „Concurso de Acreedores“ oder „Insolvenzverfahren“ ein, um zu prüfen, ob die Konkursmasse liquidiert werden kann, um den Verpflichtungen nachzukommen.

    Wir helfen Ihnen gerne mit rechtlichen, finanziellen und geschäftlichen Dienstleistungen in Spanien!