Erbschaft in Spanien, wenn es kein Testament gibt
Wenn du in Spanien Erbe bist und es kein spanisches Testament gibt, solltest du ein paar Dinge beachten. Ohne Testament verhindert die Erbschaft nämlich nicht, dass Vermögenswerte an die Erben oder den Nachlass übergehen. In diesem Artikel erfährst du, was du tun musst und was dich erwartet.
Welche Dokumente brauchst du, um eine spanische Erbschaft anzutreten?
Die zwei wichtigsten Dokumente, um eine Erbschaft in Spanien anzutreten, sind die Sterbeurkunde des Verstorbenen und, falls vorhanden, das Testament. Als Nächstes müssen die Erben ihre Unterlagen zusammenstellen. Die vollständige Liste der Dokumente lautet:
- Reisepässe (Erben und Verstorbene)
- Steuernummer (NIE)
- Vollmacht der Erben
- Aktuelle Kontoauszüge
- Sterbeurkunde
- Vollmacht
- Liste der Vermögenswerte und Schulden
Die Dokumente müssen auf Spanisch sein (von einem vereidigten Übersetzer übersetzt). Wenn die Urkunden nicht auf Spanisch sind, müssen sie übersetzt und/oder mit einer Apostille versehen oder beglaubigt werden.
Um diesen Erbschein zu registrieren, muss vor einem Notar (letzter Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort, wo sich der größte Teil des Vermögens befindet, oder Ort des Todes) eine Erbenerklärung abgegeben werden.
Einhaltung des Erbrechts
Wenn jemand ohne Testament stirbt, legt das spanische Erbrecht fest, wer seine Erben sind (gemäß Artikel 9 des spanischen Zivilgesetzbuches). Das Recht hängt in der Regel davon ab, in welchem Land die Person zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Wohnsitz hatte.
Wenn zum Beispiel ein US-Bürger stirbt, während er in Spanien lebt, werden seine Erben nach spanischem Recht bestimmt. Das Gleiche gilt für alle anderen Ausländer, die in Spanien sterben.
Am 17. August 2015 hat sich das Gesetz für EU-Bürger geändert. Jetzt können EU-Bürger in Spanien und anderen EU-Ländern entweder das Recht ihres Heimatlandes oder das Recht ihres Wohnsitzes in Spanien wählen, um ihre letzten Wünsche zu regeln.
Was passiert mit dem Erbe, wenn es kein Testament gibt?
Wenn du nach dem spanischen Recht (Artikel 930) ohne Testament erbt, geht die Erbschaft nach unten (Kinder und Enkelkinder), nach oben (Eltern und Großeltern), wenn diese nicht da sind, an den Ehepartner und danach an die Geschwister oder Halbgeschwister, und ganz am Ende kommen die Neffen und Nichten und der spanische Staat.
1. Erbschaft für Nachkommen und Ehepartner
Wenn der Verstorbene verheiratet war und eine Witwe oder einen Witwer hinterlässt, haben diese Anspruch auf den Nießbrauch von einem Drittel des Nachlasses (ein Drittel der Wertsteigerung).
Der gesamte Nachlass des Verstorbenen wird zu gleichen Teilen unter den Nachkommen und deren Nachkommen aufgeteilt. Bei Kindern und drei Enkelkindern geht beispielsweise ein Drittel an ein Kind, ein Drittel an das andere Kind und ein Drittel an die Enkelkinder.
Die Enkelkinder und andere Nachkommen erben durch Vertretungsrecht. Kinder und ihre Nachkommen treten ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters oder der Zugehörigkeit an die Stelle ihrer Eltern und anderer Vorfahren.
2. Erbschaft für Vorfahren und Ehepartner
Wenn der Verstorbene nur Vorfahren (Eltern oder Großeltern) und einen Ehepartner hat, bekommt der Ehepartner den Nießbrauch von 50 % des Nachlasses, der Rest geht an die Eltern. Die Erben sind die direkten Vorfahren und Großeltern, wenn es keine Eltern gibt.
Der Vater und die Mutter erben zu gleichen Teilen. Wenn es keinen Vater und keine Mutter gibt, erben die nächsten Vorfahren. Wenn es mehrere Vorfahren gleichen Grades in derselben Linie gibt, teilen sie sich das Erbe zu gleichen Teilen.
3. Erbschaft für den Ehepartner
Wenn jemand vor seinem Tod verheiratet ist, hat der Ehepartner das Recht, mindestens die Hälfte des gemeinsamen Vermögens zu behalten, wenn es keine Vorfahren oder Nachkommen gibt. Die restlichen 50 Prozent gehen an den Nachlass.
4. Erbschaft für Geschwister
Wenn es keinen Ehepartner oder Nachkommen gibt, erben die Geschwister den Nachlass zu gleichen Teilen.
5. Erbschaft für Verwandte
Wenn es keinen Ehepartner, keine Geschwister gibt, erben die anderen Verwandten das Vermögen. Dazu gehören auch Nichten und Neffen bis zum vierten Grad.
6. Keine Familie
Der Staat übernimmt die Verwaltung des Nachlasses nur, wenn es keine Verwandten (bis zum vierten Grad) gibt.
Deine persönliche Situation verstehen
Normalerweise hilft dir ein spanischer Erbrechtsanwalt dabei, den Ablauf der Erbschaft und deine Rechte zu verstehen. Wir können dir bei der Nachlassabwicklung und der Zahlung der Erbschaftssteuer in Spanien helfen. Der Zeitplan sieht wie folgt aus:
- Gespräch mit unserem Erbrechtsanwalt
- Ermittlung deiner Situation
- Die Gesetze rund um deinen Fall verstehen
- Dich bei den ersten Schritten der Nachlassabwicklung unterstützen
- Alle notwendigen Unterlagen ausfüllen
- Eventuell offene Schulden oder Streitigkeiten klären
- Eventuell fällige Erbschaftssteuern zahlen
Wann sollte die Erbschaft abgeschlossen sein?
Die Erbschaft in Spanien kann ein langwieriger Prozess sein, und die Regel ist, dass der Erbschaftsprozess in Spanien innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein sollte.
Eine Erbschaft nicht annehmen
Du kannst eine Erbschaft annehmen oder ablehnen, wenn du zum Erben bestimmt bist. Das heißt, wenn du die Erbschaft ablehnst, hast du keine Rechte oder Pflichten in Bezug auf den Nachlass und bist nicht für die Schulden des Verstorbenen verantwortlich. Wenn du die spanische Erbschaft annimmst, übernimmst du alle damit verbundenen Pflichten und Rechte.
Unter bestimmten Bedingungen gibt es eine Möglichkeit, eine Erbschaft anzunehmen. Das bedeutet, dass du die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Nachlasses nur übernimmst, wenn die Schulden des Verstorbenen zuerst beglichen werden. Dies kann eine sinnvolle Option sein, wenn du Bedenken hast, Schulden zu erben. Um den Nachlass auf diese Weise formell anzunehmen, musst du ein rechtliches Verfahren durchlaufen.
Hilfe beim spanischen Erbverfahren
Wenn du einen geliebten Menschen verlierst, möchtest du dich vielleicht nicht auch noch um die rechtlichen Formalitäten der Erbschaft kümmern müssen, insbesondere wenn diese in einem fremden Land anfallen. Deshalb kann dir unser Team aus erfahrenen Erbrechtsanwälten in Spanien dabei helfen, diesen Prozess so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten. Wir arbeiten mit dir zusammen, um deine Rechte zu verstehen und sicherzustellen, dass du das Erbe erhältst, das dir zusteht. Kontaktiere uns noch heute, um Unterstützung zu erhalten.
Haftungsausschluss: Die Infos auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Infos sind auf keinen Fall als professionelle Rechts- oder Finanzberatung zu verstehen. Wir empfehlen dir dringend, dich von einem Rechts- oder Finanzexperten beraten zu lassen, wenn du nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügst.