Spanish Commercial Contracts: Frequently Asked Questions
Gibt es in Spanien irgendwelche Vorschriften, die die Anwendung von Treu und Glauben vor Vertragsverhandlungen verbieten?
Ja. Nach spanischem Recht besteht die Pflicht, einen Handelsvertrag in gutem Glauben zu verhandeln. Artikel 7 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt eindeutig, dass „die Ausübung eines Rechts im Einklang mit den Grundsätzen von Treu und Glauben erfolgen muss”. Diese Vorschrift verpflichtet beide Parteien, bei Vertragsverhandlungen ehrlich und sorgfältig zu handeln.
Können Streitigkeiten über die „Formklausel“ in Spanien geklärt werden?
Auch wenn das spanische Handelsgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch zu dieser speziellen Situation nichts sagen, geht das spanische Gericht davon aus, dass, wenn es keine gegenteiligen Beweise gibt, die Bedingungen, die vor Vertragsabschluss vereinbart wurden, für den Vertrag gelten. Somit hat die „Last-Shot-Doktrin”, wie sie in den Vertragsregeln für den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) festgelegt ist, grundsätzlich Vorrang, es sei denn, der ursprüngliche Anbieter lehnt die neuen Bedingungen der Gegenpartei ab.
Besteht eine gesetzliche Verpflichtung, einen Vertrag in der spanischen Landessprache abzufassen?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Vertrag in der spanischen Landessprache zu verfassen. Wenn die Vertragsparteien spanische Staatsbürger sind, wird jedoch empfohlen, den Vertrag auf Spanisch zu verfassen. In allen Fällen muss ein Vertrag, der in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst ist, von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt werden, um vor Gericht Gültigkeit zu erlangen.
Kann ich einen Online-B2B-Vertrag abschließen?
Ja, du kannst einen Vertrag online abschließen.
Nach spanischem Recht muss ein Vertrag keine bestimmte Form haben, um rechtsverbindlich zu sein. Solange die wesentlichen Grundlagen eines Vertrags vorhanden sind (Willensübereinstimmung beider Parteien (Vertragszweck und -grund, Angebot und Annahme)), spielt es keine Rolle, ob die Vereinbarung auf Papier oder im Internet formalisiert wird.
Gibt es in Spanien Gesetze zur Vertragsfreiheit der Parteien bei Verträgen zwischen ihnen?
Das spanische Recht basiert auf der Vertragsfreiheit, sofern die vereinbarten Bedingungen nicht gegen zwingende Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Einige gesetzliche Kontrollen gelten, wenn eine Partei versucht, ihre Verpflichtung zu verbieten oder einzuschränken. So kann eine Partei beispielsweise ihre Haftung für Schäden, die durch falsche Angaben oder Betrug verursacht wurden, nicht ausschließen. Darüber hinaus gelten gesetzliche Beschränkungen für bestimmte Arten von Beziehungen (z. B. Arbeitsverhältnisse oder Handelsvertreterverhältnisse).
Werden Standardverträge anders behandelt?
Standardverträge unterliegen dem Gesetz 7/1998 vom 13. April über allgemeine Vertragsbedingungen. Im Allgemeinen müssen die Gegenpartei vor Vertragsabschluss über deren Existenz und Inhalt informiert sein.
Welche Bedingungen sind gesetzlich für Verträge vorgeschrieben? Kann man diese Bedingungen in einer Geschäftsbeziehung umgehen?
Bestimmte Bedingungen können gesetzlich in einem Vertrag vorgeschrieben sein, z. B. das Eigentumsrecht des Händlers oder die Übereinstimmung der gelieferten Waren mit der vereinbarten Qualität. Im gegenseitigen Einvernehmen können stillschweigende Bedingungen in einer Geschäftsbeziehung vermieden werden. Wenn der Ausschluss jedoch Teil einer Reihe von Standardbedingungen ist, gilt das Gesetz über allgemeine Vertragsbedingungen.
Ist Spanien Unterzeichner des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf?
Ja. Spanien hat das Wiener Übereinkommen am 24. Juli 1990 unterzeichnet und ist ihm beigetreten. Es trat am 1. August 1991 in Kraft.
Welche Angaben sind für den Abschluss eines Vertrags erforderlich?
Wenn du einen Vertrag von uns erstellen oder unterzeichnen lassen möchtest, prüfen wir zunächst, ob er mindestens die folgenden Elemente enthält
- Identifizierung beider Parteien – Vollständige Namen und relevante Angaben aller beteiligten Unternehmen.
- Geschäftliche Angaben – Art und Typ des Unternehmens.
- Zeichnungsberechtigte Personen – Infos über die Personen, die den Vertrag im Namen des Unternehmens unterschreiben.
- Befugnisprüfung – Stell sicher, dass die zeichnende Person befugt ist, das Unternehmen zu vertreten, sonst kann der Vertrag ungültig sein.
- Vertragsdauer – Der Vertrag sollte angeben, wie lange die Dienstleistung je nach Art des Vertrags erbracht wird.
- Start- und Enddatum – Leg klar, wann die Vereinbarung anfängt und, falls zutreffend, wann sie endet.
- Kündigungsbedingungen für unbefristete Verträge – Wenn die Dienstleistung für unbestimmte Zeit erbracht wird, solltest du die Bedingungen und den Ablauf für die Beendigung der Vereinbarung festlegen.