Ausländische Testamente in Spanien: Gültigkeit und Vollstreckung
Für Leute mit Vermögen in Spanien kann es echt wichtig sein, zu wissen, wie ausländische Testamente dort funktionieren. In diesem Artikel erklären wir, ob ausländische Testamente in Spanien gültig sind und wie sie umgesetzt werden. Außerdem erfährst du, was du beachten musst, wenn du kein Testament hast. Los geht’s!
Ausländisches Testament in Spanien
Ein ausländisches Testament in Spanien ist ein Testament, das in einem anderen Staat oder Land gemacht wurde. Spanien erkennt ein ausländisches Testament an, wenn es den spanischen Erbrechtsvorschriften entspricht. Es muss aber vor einem spanischen Konsul beglaubigt (oder in Ländern, die das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, mit einer Apostille versehen) und ins Spanische übersetzt werden.
Die Gültigkeit eines in einem anderen Land errichteten Testaments richtet sich nach den Kollisionsnormen und Vorschriften der Gerichtsbarkeit, in der die Testamentsvollstreckung beantragt wird. In Spanien gilt die allgemeine Regel, dass ein in einem anderen Land errichtetes Testament anerkannt und wirksam wird, wenn es nach den Gesetzen des Landes, in dem es errichtet wurde, gültig ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn das Testament zum Beispiel in einem Land gemacht wurde, dessen Rechtssystem nicht mit dem spanischen kompatibel ist, oder wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht geschäftsfähig war, kann das Testament in Spanien als ungültig angesehen werden.
In Spanien gibt es Pflichtteilsberechtigte – Personen, die nach deinem Tod einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil deines Nachlasses haben. Die Höhe des Anteils hängt von der Beziehung zwischen dem Erben und dem Verstorbenen ab. Dies kann ein Problem für Personen darstellen, die Vermögen in Spanien haben, aber nicht spanische Staatsbürger sind. Wenn du ohne Testament stirbst, unterliegt dein Nachlass den spanischen Erbfolgervorschriften. Das bedeutet, dass deine Pflichtteilsberechtigten einen Teil deines Nachlasses erhalten.
Gründe für ein spanisches Testament
Ein spanisches Testament ist nicht verpflichtend. Wenn du aber Vermögen in Spanien hast, empfehlen wir dir, ein Testament in Spanien zu machen, das speziell dein spanisches Vermögen regelt. Gründe für ein spanisches Testament sind:
- Vermeidet mögliche Konflikte zwischen deinen Erben und den spanischen Behörden.
- Stellt sicher, dass dein Vermögen nach spanischem Recht verteilt wird.
- Gibt dir die Gewissheit, dass deine Wünsche so ausgeführt werden, wie du es beabsichtigt hast.
Wenn du dich für ein spanisches Testament entscheidest, hast du mehrere Möglichkeiten, wie zum Beispiel das Testamento Cerrado und das Testamento Abierto. Spanische Testamente regeln normalerweise Sachen wie:
- Spanisches Vermögen
- Spanische Bankkonten
- Lebensversicherungen
- Rentenversicherungen
Ausländische Testamente und Nichtansässigkeit
Das spanische Erbrecht folgt normalerweise den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Das heißt, dass das Vermögen von jemandem, der ohne Testament stirbt, an die nächsten Verwandten geht.
Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel. Eine davon ist das spanische Erbrecht für Nicht-Residenten. In diesen Fällen bestimmen die Gesetze des Landes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Wohnsitz hatte, wer die Erben sind.
Das kann oft zu komplizierten Situationen führen, vor allem wenn die verstorbene Person Vermögen in mehr als einem Land hat. Es gibt aber einige internationale Verträge, die helfen können, diese Streitigkeiten zu lösen. Zum Beispiel gibt das Haager Erbrechtsübereinkommen einen Rahmen, um zu klären, welches Recht bei grenzüberschreitenden Erbschaften gilt. Deshalb ist es wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, wenn du mit einer Erbschaft zu tun hast, bei der die verstorbene Person nicht in Spanien gewohnt hat.
Verfahren zur Validierung eines ausländischen Testaments
Im Folgenden findest du die Schritte, um die Anerkennung eines ausländischen Testaments in Spanien zu erwirken:
- Das Testament muss von einer spanischen Anwaltskanzlei validiert werden, damit es nach spanischem Erbrecht rechtsgültig ist.
- Der spanische Konsul in deinem Heimatland muss eine beglaubigte Kopie der Erbbescheinigung bestätigen.
- Sobald das Testament legalisiert ist, muss es von einem vereidigten Übersetzer / amtlichen Übersetzer (vom spanischen Außenministerium zugelassen) ins Spanische übersetzt werden.
- Das Testament muss von einem spanischen Notar anerkannt werden, damit es im spanischen Zentralregister für Testamente (Registro General de Actos de Última Voluntad) eingetragen werden kann.
- Manchmal muss ein spanischer Nachlassrichter die Ausführung des Testaments genehmigen.
Ausführung eines ausländischen Testaments in Spanien
Sobald das ausländische Testament akzeptiert und für gültig erklärt wurde, geht’s mit der Ausführung weiter. Dazu musst du die folgenden Schritte beachten:
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- Alle im Testament genannten Erben müssen ausfindig gemacht und über ihren spanischen Erbteil informiert werden.
- Das Vermögen, das unter das Erbrecht des Verstorbenen fällt, muss berechnet werden, damit die richtige spanische Erbschaftssteuer gezahlt werden kann.
- Bei Ausländern müssen die Erben ein spanisches Bankkonto eröffnen, um das Vermögen des Nachlasses einzuzahlen, und eine NIE-Nummer beantragen.
Die Zahlung der Erbschaftssteuer auf spanisches Vermögen erfolgt in der Regel mit Hilfe eines spanischen Steuerexperten oder eines spanischen Erbrechtsanwalts. Die Abwicklung der Steuern für einen spanischen Nachlass ist nicht ganz einfach. Du musst dich mit den lokalen Steuern und dem spanischen Erbrecht auseinandersetzen. Je nach Situation kannst du aber verschiedene Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen.
Der Notar und spanische Testamente
Der Notar spielt eine wichtige Rolle, wenn es um ausländische Testamente geht. Die Zusammenarbeit mit einem Notar in Spanien hilft dabei, dass das ausländische oder spanische Testament so reibungslos wie möglich ausgeführt wird. Außerdem hilft es, mögliche Komplikationen zu vermeiden. Er bietet unter anderem folgende Dienstleistungen an:
- Überprüfung, ob das Testament nach spanischem Recht korrekt ausgeführt wurde
- Zugang zu Vermögenswerten und Schulden, die zum Nachlass gehören
- Annahme oder Ablehnung gesetzlicher Anforderungen
- Erstellung von Urkunden
- Erteilung einer Vollmacht an den Nachlassanwalt
Wenn du einen spanischen Notar suchst, um dein ausländisches Testament in Spanien gültig zu machen, kann unser spanischer Anwalt sicherstellen, dass alle Dokumente in Ordnung sind, um den Erbprozess zu starten.
Ein Wort von SublimeSpain
Wenn du spanische Immobilien geerbt hast oder gerade dabei bist, dies zu tun, und kein spanisches Testament hast, ist es wichtig, dich von einem spanischen Erbrechtsanwalt beraten zu lassen. Bei der Vererbung von Immobilien in Spanien gibt es eine Reihe komplexer Fragen zu klären, wie z. B. Steuerpflicht, Erbschaftsregeln und die Aufteilung des Vermögens.
Unser spanischer Erbrechtsanwalt berät dich gerne in diesen Fragen und hilft dir, den Rechtsweg zu finden. Wir sind Experten für spanische Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, spanische Testamente und andere spanische Vorschriften. Wenn du kein Spanisch sprichst, können wir uns auf Englisch oder in deiner Sprache verständigen. Erfahre mehr über die Dienstleistungen unserer spanischen Erbrechtsanwälte.
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