Ein Testament in Spanien machen: Alles, was du wissen musst
Bei der Nachlassplanung in Spanien gibt’s einiges zu bedenken, aber das Wichtigste ist, ein Testament in Spanien zu machen. Dieses Dokument sorgt dafür, dass deine Wünsche nach deinem Tod erfüllt werden. In Spanien gibt’s spezielle Erbgesetze, die du beim Erstellen eines Testaments beachten musst. Wenn du darüber nachdenkst, ein Testament in diesem Land zu machen, lies weiter, um mehr zu erfahren.
Was ist ein Testament?
Um besser zu verstehen, was du bei der Erstellung eines spanischen Testaments (oder letzten Willens) beachten musst, ist es wichtig, zunächst zu verstehen, was ein Testament ist. Ein Testament ist ein formelles Dokument, in dem du festlegst, was nach deinem Tod mit deinem Vermögen geschehen soll. Wenn du Vermögen in mehreren Ländern hast, kannst du für dein spanisches Vermögen auch ein ausländisches Testament verwenden. Es ist aber besser, für dein spanisches Vermögen auch ein spanisches Testament zu machen.
Das spanische Testament ist das Dokument, das festlegt, was nach dem spanischen Erbrecht mit deinem Vermögen passieren soll.
Um ein gültiges Testament zu erstellen, muss der Erblasser (die Person, die das spanische Testament erstellt) das spanische Testament in Anwesenheit von zwei Zeugen unterschreiben. Die Erben müssen spanische Erbschaftssteuer auf ihr neues Vermögen in Spanien zahlen. Die Person, die dein Vermögen erbt, wird als „Heredero” bezeichnet. Das spanische Testament wird im Testamentsregister (Registro General de Actos de Ultima Voluntad) und beim Notar, der es unterzeichnet hat, sicher aufbewahrt.
Warum ein spanisches Testament?
Das Erbrecht in Spanien basiert auf dem Prinzip der gesetzlichen Erbfolge. Das heißt, wenn du kein Testament machst, wird dein Vermögen in Spanien nach bestimmten Regeln verteilt, die von der Regierung festgelegt sind. Deshalb ist es wichtig, diese Regeln zu verstehen, bevor du dich für oder gegen ein Testament entscheidest.
Zuerst solltest du wissen, dass es in Spanien eine Erbfolge gibt. Deine nächsten Verwandten erben dein Vermögen zuerst, und erst wenn es keine gibt, erben entferntere Verwandte. Die Erbfolge sieht so aus: Kinder und Enkelkinder, Eltern, Ehepartner, Geschwister, Nichten und Neffen, entferntere Verwandte und der Staat. Wie du dir vorstellen kannst, kann es viele Gründe geben, warum du ein spanisches Testament machen solltest. Dazu gehören zum Beispiel:
- Du möchtest sicherstellen, dass dein spanisches Vermögen anders verteilt wird als im Erbrecht vorgesehen
- Du möchtest jemandem etwas hinterlassen, der nicht in der Erbfolge steht, z. B. einem Freund oder einer Wohltätigkeitsorganisation
- Du möchtest jemanden enterben, der sonst nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln erben würde, z. B. ein Kind aus einer früheren Ehe
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Ein spanisches Testament aufsetzen und die spanische Erbschaftssteuer
Es gibt eine spanische Erbschaftssteuer, die auf spanisches Vermögen gezahlt werden muss, das an die Begünstigten weitergegeben wird. Der Erbschaftssteuersatz hängt von der Beziehung zwischen dem Begünstigten und dem Verstorbenen, dem Wert des Vermögens und dem Vermögen der Begünstigten ab. Es ist wichtig, diese Steuern bei der Erstellung eines Testaments zu berücksichtigen, da sie einen erheblichen Einfluss darauf haben können, wie viel die Begünstigten letztendlich erhalten.
Eine ordnungsgemäße Nachlassplanung zur Aufteilung Ihres spanischen Vermögens ist daher empfehlenswert. Eine auf spanisches Erbrecht spezialisierte spanische Anwaltskanzlei kann Ihnen dabei helfen. Eine fachkundige Rechtsberatung kann den Begünstigten viel Geld sparen. Wenn du dich in Spanien nur für ein ausländisches Testament entscheidest, kann die Erbschaftssteuer auf das spanische Vermögen höher ausfallen als bei einem separaten spanischen Testament. In diesem Fall lohnen sich die Anwalts- und Notarkosten.
Das Pflichtteilsrecht in Spanien
Bei der Erstellung eines Testaments in Spanien ist es wichtig, das Konzept des Pflichtteilsrechts zu verstehen. Das bezieht sich auf den Ehepartner und die Nachkommen, die unabhängig vom Testament einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben.
Daher ist es wichtig, bei der Erstellung eines spanischen Testaments die möglichen Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten zu berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die im Testament geäußerten Wünsche nicht ausgeführt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Vorschriften für Pflichtteilsberechtigte von Region zu Region unterschiedlich sein können. Deshalb ist es immer ratsam, sich bei der Erstellung eines spanischen Testaments rechtlich beraten zu lassen.
Im Wesentlichen besagt das Gesetz über pflichtteilsberechtigte Erben, dass der Nachlass in drei gleiche Teile aufgeteilt wird.
- Erster Teil: Ein Drittel des Vermögens kann nach dem vollständigen Willen des Erblassers verteilt werden. Das heißt, es kann von jeder Person oder Organisation in der Form und Höhe geerbt werden, die der Verstorbene festgelegt hat.
- Zweiter Teil: Dieser Teil des Nachlasses wird als „Verbesserung” bezeichnet. Dieser Teil des Vermögens muss ausschließlich den Erben übertragen werden. Er kann jedoch nach dem Willen des Erblassers aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass eine einzelne Person den gesamten Anteil erben kann.
- Dritter Teil: Der letzte Teil muss im Testament nicht erwähnt werden, da er zu gleichen Teilen unter den Erben aufgeteilt wird, die damit einverstanden sind.
Das Pflichtteilsrecht schützt die Personen, die Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben, unabhängig davon, was im Testament steht. Einige autonome Regionen haben jedoch andere Regeln (einige gewähren mehr Freiheiten). Sprich mit einem Erbrechtsanwalt, um die Regeln in deiner Region zu verstehen.
Das Testament und dein Aufenthaltsstatus in Spanien
Wenn du dein spanisches Testament aufstellst, musst du berücksichtigen, ob du in Spanien ansässig oder nicht ansässig bist. Einwohner müssen ihr weltweites Vermögen der spanischen Erbschaftssteuer unterwerfen, während Nicht-Einwohner nur für ihr in Spanien befindliches Vermögen steuerpflichtig sind.
Wenn du in Spanien wohnst, muss dein Testament spanischem Recht entsprechen, auch wenn dein Vermögen außerhalb Spaniens liegt.
Wenn du aus der EU kommst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen in deinem Testament festlegen, dass die Erbschaftssteuerregeln deines Heimatlandes gelten sollen. Sprich mit einem Erbrechtsanwalt, um zu klären, ob das für dich die richtige Option ist.
Was kannst du in dein Testament schreiben?
Mit einem spanischen Testament kannst du deine letzten Wünsche festhalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was du in dein Testament schreiben kannst. Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten dazu:
- Wer bekommt dein Vermögen?
- In welcher Form bekommen sie es?
- Wann erhalten sie ihn?
- Wie werden deine Schulden und Steuern bezahlt?
- Wer kümmert sich um die Kinder und verwaltet ihr Erbe?
- Welche Kinder werden anerkannt?
- Was sind die Wünsche für die Beerdigung und Bestattung?
Du kannst auch jemanden als Nachlassverwalter (Albacea) für deinen Nachlass bestimmen. Diese Person sorgt dafür, dass deine letzten Wünsche gemäß den Bestimmungen in deinem Testament ausgeführt werden.
Arten von Testamenten in Spanien
Wenn du festgelegt hast, wie deine letzten Wünsche aussehen sollen, musst du die Art des spanischen Testaments wählen, die deinen Bedürfnissen am besten entspricht. In Spanien gibt es mehrere Arten, die drei häufigsten sind:
Das offene Testament
Das offene Testament (Testamento Abierto) ist die häufigste Form des Testaments in Spanien. Es ist auch am einfachsten und schnellsten zu erstellen. Du kannst das offene Testament jederzeit aufsetzen, ohne einen Notar aufsuchen zu müssen. Du musst lediglich deine Wünsche niederschreiben, das Dokument vor zwei Zeugen unterschreiben und sicherstellen, dass es beim Testamentsregister in deiner Gemeinde hinterlegt wird. Beachte, dass das offene Testament gemäß dem spanischen Erbrecht gültig sein muss.
Das geschlossene Testament
Das geschlossene Testament (Testamento Cerrado) ist etwas komplizierter zu erstellen, da es von einem Erbrechtsanwalt verfasst werden muss. Es ist eine gute Option, wenn du komplexere Wünsche hast oder ein großes Vermögen besitzt. Das geschlossene Testament muss von einem Notar unterzeichnet und in einem rechtsverbindlichen Dokument festgehalten werden. Sobald es von beiden Parteien unterschrieben ist, wird es versiegelt und beim Testamentsregister hinterlegt. Das Testament wird erst nach deinem Tod geöffnet.
Das eigenhändige Testament
Das eigenhändige Testament (Testamento ológrafo) ist die seltenste Form des Testaments in Spanien und nur in bestimmten Situationen sinnvoll. Es wird handschriftlich verfasst oder mündlich mitgeteilt. Es sind fünf Zeugen erforderlich, die nach dem Tod von einem Richter überprüft werden müssen. Ein Notar ist für diese Art von Testament nicht erforderlich. Der Nachteil eines eigenhändigen Testaments kann sein, dass es länger dauert und den Prozess komplizieren kann.
Typische Fallstricke bei der Erstellung eines Testaments in Spanien
Es ist wichtig, sich der möglichen Fallstricke bei der Erstellung eines Testaments in Spanien bewusst zu sein. Im Folgenden haben wir einige häufige Fehler aufgelistet, die oft gemacht werden:
Gar kein Testament haben
Wenn du kein Testament hast, unterliegt dein Nachlass den gesetzlichen Erbfolgeregelungen. Das bedeutet, dass dein Vermögen nach den Vorschriften der spanischen Regierung verteilt wird. Dies entspricht möglicherweise nicht deinen Wünschen und kann dazu führen, dass deine Angehörigen nicht das erhalten, was du ihnen hinterlassen wolltest.
Dein Testament nicht aktualisieren
Wenn du dein Testament nicht aktualisierst, entspricht es möglicherweise nicht mehr deinen aktuellen Wünschen. Beispielsweise hast du seit der Erstellung deines Testaments vielleicht geheiratet, Kinder bekommen oder eine neue Immobilie gekauft. Wenn du dein Testament nicht aktualisierst, werden diese Änderungen nicht berücksichtigt.
Nicht klar genug sein
Es ist wichtig, dass du dein Testament so konkret wie möglich formulierst. So vermeidest du Unklarheiten oder Missverständnisse darüber, was mit deinem Vermögen geschehen soll.
Vermögen jemandem hinterlassen, der keine Ersparnisse hat
Wenn du jemandem, der keine Ersparnisse hat, Vermögen hinterlässt, kann er möglicherweise die Erbschaftssteuer nicht bezahlen. Dies könnte dazu führen, dass er die Immobilie verkaufen muss, um die Steuer zu begleichen.
Nicht registriertes Testament
Du musst dein Testament beim Testamentsregister registrieren lassen, damit es gültig ist. Wenn du das nicht machst, wird dein Testament bei der Verteilung deines Vermögens möglicherweise nicht berücksichtigt.
Zu viele Begünstigte haben
Wenn du zu viele Begünstigte hast, kann das dein Testament komplizierter und schwieriger zu verwalten machen. Dies kann zu Verzögerungen und Streitigkeiten nach deinem Tod führen.
Das Testament rechtswidrig machen
Du musst sicherstellen, dass dein Testament mit dem spanischen Erbrecht übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, könnte es für ungültig erklärt werden.
Eine Wohltätigkeitsorganisation ohne spanische NIE-Nummer angeben
Wenn du eine Wohltätigkeitsorganisation in dein Testament aufnimmst, musst du sicherstellen, dass sie eine spanische NIE-Nummer hat. Andernfalls muss sie eine NIE-Nummer beantragen, um die Erbschaftssteuer zu zahlen, und das möchte sie möglicherweise nicht.
Nichtaktualisieren deines Testaments bei Gesetzesänderungen
Das spanische Erbrecht ändert sich von Zeit zu Zeit. Wenn dein Testament nicht an diese Änderungen angepasst wird, könnte es für ungültig erklärt werden.
Dein Testament nicht professionell übersetzen lassen
Wenn dein Testament in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst ist, muss es vor der Registrierung professionell ins Spanische übersetzt werden. Sonst wird es nicht als gültig angesehen.
Wann ist ein spanisches Testament gültig?
Ein Testament ist erst gültig, wenn der Erblasser stirbt. Wenn der Erblasser seine Meinung über irgendwelche Details im Testament ändert, kann er einfach ein neues Testament machen, das das alte ersetzt. Damit ein Testament bei einem Notar gültig ist:
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein
- Du kannst es selbst machen, wenn du willst
- Du musst geistig zurechnungsfähig sein
- Es muss schriftlich verfasst sein
- Es muss in spanischer Sprache verfasst sein
- Es muss vor einem Notar in Anwesenheit von zwei Erwachsenen unterzeichnet werden
Außerdem ist zu beachten, dass in Spanien ein Testament nicht mündlich gemacht werden kann. Es muss schriftlich verfasst und unterzeichnet sein, um gültig zu sein.
Häufig gestellte Fragen
Hier findest du ein paar häufig gestellte Fragen zum Thema Testament in Spanien.
Muss ich mein Testament professionell übersetzen lassen?
Wenn dein Testament in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst ist, muss es vor der Registrierung professionell ins Spanische übersetzt werden. Sonst ist es nicht gültig. Die Übersetzung muss von einem beim spanischen Außenministerium registrierten vereidigten Übersetzer gemacht werden.
Kann ich mein Testament widerrufen?
Ja, du kannst dein Testament jederzeit widerrufen. Dazu musst du einfach ein neues Testament erstellen, in dem du alle vorherigen Testamente widerrufst. Dieses neue Testament muss dann genauso wie jedes andere Testament unterschrieben und registriert werden.
Kann ich Änderungen an meinem Testament vornehmen, ohne ein neues zu erstellen?
Ja, du kannst Änderungen an deinem Testament vornehmen, ohne ein neues zu erstellen. Dies wird als Nachtrag bezeichnet. Ein Nachtrag ist ein Dokument, das Teile eines bestehenden Testaments ergänzt, ändert oder widerruft. Er muss wie jedes andere Testament unterschrieben und registriert werden.
Wie viel kostet es, in Spanien ein Testament zu machen?
Die Kosten für die Erstellung eines Testaments in Spanien hängen von der Komplexität des Dokuments und dem von Ihnen beauftragten Anwalt ab. Sie müssen jedoch mit Kosten zwischen 200 € und 1.000 € rechnen. Wenn Sie ein einfaches Testament haben, können Sie einen Anwalt finden, der eine Pauschalgebühr berechnet. Wenn dein spanisches Testament aber komplizierter ist, musst du vielleicht einen Stundensatz bezahlen.
Kann ich in Spanien online ein Testament machen?
Es ist zwar möglich, ein spanisches Testament online zu erstellen, aber es müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sein, damit das Dokument gültig ist. Zuerst muss das Testament von zwei Zeugen unterschrieben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem muss der Erblasser das Dokument vor einem Notar unterschreiben. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Testament beim Standesamt in Spanien registriert werden. Ein Online-Testament kann zwar eine bequeme Möglichkeit sein, dieses wichtige Dokument zu erstellen, aber es ist wichtig, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, damit das Dokument rechtsverbindlich ist. Wir empfehlen dir, dich mit unserem Erbrechtsanwalt in Spanien über die Erstellung eines Online-Testaments zu beraten.
Kannst du in Spanien dein Testament selbst schreiben?
In Spanien kannst du dein Testament ohne die Hilfe eines Anwalts oder Notars selbst schreiben. Allerdings musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit das Dokument rechtskräftig ist. Wenn das spanische Erbrecht erfüllt ist, ist dein Testament in Spanien rechtskräftig. Natürlich empfehlen wir dir, für die Erstellung eines spanischen Testaments einen spanischen Erbrechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass dein spanisches Testament alle Anforderungen erfüllt und deine Wünsche ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Erstellen Sie ein spanisches Testament mit Hilfe unseres Erbrechtsanwalts in Spanien
Die Erstellung eines spanischen Testaments ist eine wichtige Entscheidung. Wenn Sie rechtliche Beratung zur Erstellung eines spanischen Testaments benötigen, kann Ihnen unser Team aus erfahrenen Erbrechtsanwälten in Spanien helfen. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um Ihre Wünsche zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihr Testament alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Kontaktieren Sie unseren spanischen Anwalt für Unterstützung.
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