Steuerabzüge in Spanien für Selbstständige
Steuerabzüge in Spanien für Selbstständige können eine super Möglichkeit sein, Geld zu sparen und ein stabileres Einkommen zu haben. Freiberufler können Materialkosten, Werkzeugkosten und Wartungskosten von der Steuer absetzen. Auch andere berufliche Ausgaben wie Fortbildungen, Messen und Konferenzen können steuerlich absetzbar sein – all das kann für Selbstständige in Spanien echt wertvoll sein.
Dies ist ein absolutes Muss, wenn du dich in Spanien als Freiberufler selbstständig machen möchtest. Zweifellos sind die mit der Selbstständigkeit verbundenen Steuern einer der wichtigsten Aspekte, die du bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest. Lies weiter!
Was sind Steuerabzüge für Selbstständige?
In Spanien gibt es zwei Steuern, bei denen Selbstständige Abzüge machen können: die Einkommensteuer (IRPF) und die Mehrwertsteuer (IVA). Wer diese Steuererleichterungen nutzt, kann seine Kosten deutlich senken.
Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer, die auf das Einkommen von Privatpersonen erhoben wird. Angestellte zahlen sie jeden Monat über ihren Lohn. Selbstständige müssen einen kleinen Betrag von jeder Rechnung abziehen, die sie ausstellen. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige müssen eine jährliche Steuererklärung machen, um die Beträge auszugleichen. Die IVA ist eine direkte Steuer, die den Konsum besteuert und auf den Preis jeder verkauften Ware oder Dienstleistung aufgeschlagen wird.
Einkommensteuer oder IRPF („Impuesto de la Renta de las Personas Físicas”)
Fast jedes Quartal müssen Selbstständige bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) ihre Einkommenssteuer zahlen. Diese Steuer wird von der spanischen Steuerbehörde als IRPF oder Einkommensteuer bezeichnet. Als Freiberufler hast du regelmäßig mit der IRPF zu tun:
- bei der Rechnungsstellung an Kunden
- bei der Bildung von Rückstellungen für vierteljährliche Zahlungen
- bei der Berechnung deiner jährlichen Steuererklärung
Wenn du also deine vierteljährliche Steuererklärung einreichst, musst du 20 % davon als Vorauszahlung abführen. Du musst die Formulare 130 (Modelo 100) und 131 (Modelo 130) ausfüllen, und diese vorläufige Erklärung erleichtert dir die Erstellung der jährlichen Steuererklärung.
So reichst du die IRPF vierteljährlich ein
Alle drei Monate müssen Selbstständige ihre Einkommensteuererklärung (IRPF) einreichen. Diese Erklärung umfasst dein Einkommen abzüglich aller relevanten Ausgaben. Wenn du als Freiberufler mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebst, wirst du als steuerlich ansässig angesehen. Als solcher musst du alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angeben und entsprechend versteuern.
Wenn du also die vierteljährlichen IRPF-Unterlagen ausfüllst, leistest du im Wesentlichen eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % auf deine Einkommenssteuererklärung. Um deine Einkommensteuererklärung einzureichen, musst du vierteljährlich das Steuerformular 130 (Modelo 100) oder das Steuerformular 131 (Modelo 131) einreichen. Diese vierteljährlichen Meldungen helfen dir später bei der Erstellung deiner jährlichen Steuererklärung (Declaración de Renta).
Wie berechnet man die IRPF in der jährlichen Steuererklärung?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie deiner wirtschaftlichen Situation und der Art deiner Tätigkeit. Im Allgemeinen liegen die Steuersätze zwischen 19 % und 47 %.
- Von 0 bis 12.450 €: 19 %
- Von 12.450 € bis 20.200 €: 24 %
- Von 20.200 € bis 35.200 €: 30 %
- Von 35.200 € bis 60.000 €: 37 %
- Von 60.000 € bis 300.000 €: 45 %
- Über 300.000 €: 47 %
Je nachdem, wie deine Situation aussieht, kannst du vielleicht noch andere Freibeträge nutzen, um den Grundsteuersatz zu senken.
Wie wende ich die IRPF-Einbehaltung bei der Rechnungsstellung an einen Kunden an?
Wenn du Rechnungen an Kunden in Spanien stellst, musst du die IRPF-Prozentsätze, die der Kunde abführen muss, auch auf den Rechnungen deiner Kunden angeben. Die jährlichen IRPF-Kosten variieren, im Durchschnitt werden jedoch 15 % von allen vom Kunden gezahlten Gebühren abgezogen. Deine Kunden ziehen die IRPF-Prozentsätze ein und zahlen sie in deinem Namen an das Finanzamt.
Mehrwertsteuer für Selbstständige („IVA”)
Einmal pro Quartal (zwischen den ersten 20 Tagen jedes Quartals, im Januar, April, Juli und Oktober) musst du deine vierteljährliche Mehrwertsteuer beim örtlichen Finanzamt einreichen und bezahlen. In Spanien beträgt die Mehrwertsteuer 21 %, und diesen zusätzlichen Satz musst du auf die verschiedenen Rechnungsleistungen anwenden, die du deinen Kunden in Rechnung stellst.
Wie wird die Mehrwertsteuer abgeführt?
Um deine Mehrwertsteuer abzuführen, musst du das Formular „Modelo 303” ausfüllen und einreichen. Dieses Dokument ist für alle Selbstständigen, die Sozialversicherungsbeiträge oder Freiberuflersteuer zahlen müssen, obligatorisch.
Wenn du dieses Formular einreichst, musst du Belege für die angefallenen Ausgaben vorlegen, wie z. B. Verpflegungskosten, Unterhaltskosten oder Honorare.
In jedem Quartal musst du auf jede Rechnung, die du verschickst, 21 % auf deine Preise draufschlagen. Für jede geschäftliche Rechnung, die du erhalten hast, und für alle Rechnungen für arbeitsbezogene Produkte, die du gekauft hast (z. B. ein neues Telefon oder einen neuen Computer), musst du diese 21 % zahlen.
Am Ende des Quartals musst du alle erhaltenen Mehrwertsteuern addieren, die gezahlten Mehrwertsteuern abziehen und die Differenz an die Steuerbehörde zahlen. Das machst du mit dem Formular 303.
Du bist möglicherweise von dieser Steuer befreit, wenn du mit Geschäftskunden außerhalb Spaniens (aber innerhalb der EU) zu tun hast und mehrwertsteuerpflichtig bist.
Wie du die Mehrwertsteuer absetzen kannst
Wenn du zum Beispiel Computerprogrammierer bist und Software, Computer oder ergonomische Stühle kaufst, kannst du diese Steuern absetzen. Wenn du eine Rechnung für nicht geschäftliche Artikel wie einen Kühlschrank oder ein Tischset mit sechs Stühlen einreichst, geht das leider nicht, aber wenn dein Unternehmen auf Gastgewerbeleistungen spezialisiert ist, ist das okay.
So reichen Sie Ihre jährliche Mehrwertsteuererklärung ein
Am Ende jedes Jahres müssen Sie außerdem das Formular „Modelo 390” einreichen, das eine Zusammenfassung aller Mehrwertsteuer-Transaktionen des Jahres enthält. Mit diesem Formular erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle eingegangenen und ausgehenden Mehrwertsteuer-Transaktionen. Das geht schnell und bequem online über die Website der Agencia Tributaria. Wenn du aber Bildungsdienstleistungen, Kunstwerke oder bestimmte Arten von freiberuflichen Schreibarbeiten anbietest, musst du keine Mehrwertsteuererklärung einreichen – das bedeutet aber auch, dass du für diese Tätigkeiten keine Steuerabzüge geltend machen kannst.
Welche Ausgaben kannst du absetzen?
Aber jetzt kommt die gute Nachricht: Was du absetzen kannst und all die Punkte, die dir helfen, Geld zu sparen. Denn in deiner Einkommensteuererklärung kannst du mehrere Rechnungen, die du im Laufe des Jahres bezahlt hast, absetzen, um die endgültige Steuerbemessungsgrundlage zu senken.
In Spanien kannst du eine Steuergutschrift erhalten, wenn du Steuern für freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten gezahlt hast. In den meisten Fällen sollte ein abzugsfähiger Posten in der jährlichen Steuererklärung angerechnet werden. Ist dies nicht der Fall, kannst du keinen Steuerabzug geltend machen. Als Unternehmer kannst du abgeschriebene Vermögenswerte aus dem Vermögen deines Unternehmens geltend machen.
Was genau ist abzugsfähig?
- Deine monatlichen Sozialversicherungsbeiträge
- Alle Ausgaben, die mit deiner freiberuflichen Tätigkeit zusammenhängen
- Von dir bezahlte Steuer- und Buchhaltungsrechnungen
- Alle Tools oder Dienste, die auf Abonnementbasis funktionieren und die du für deine Arbeit nutzt
- Deine monatliche Krankenkassenzahlung (bis zu 500 €)
- Versorgungsleistungen wie Telefon- und Internetrechnungen
- Betriebsmittel, z. B. für dein Büro
- Fahrzeuge, falls diese für deine freiberufliche Tätigkeit genutzt wurden
- Ausgaben für Steuerdienstleistungen
Wichtiger Hinweis:
Damit alle Abzüge geltend gemacht werden können, musst du die entsprechenden Ausgaben durch ordnungsgemäße Rechnungen nachweisen, auf denen dein Name, deine Adresse und deine Steuernummer angegeben sind.
So meldest du deine freiberuflichen Einkünfte in Spanien
Nachdem du deine Steuererklärung bei den Steuerbehörden eingereicht hast, musst du deine Einkünfte mindestens dreimal pro Jahr melden. Du gibst deine Einkünfte von Oktober bis Dezember an und zahlst 20 % deiner Steuern. Dazu brauchst du das Formular 131, das jeder Arbeitgeber einreichen muss. Alle Selbstständigen müssen für ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Spanien das Formular 132 verwenden. Jedes Jahr musst du eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben, die das Formular 100 verwendet und alle Einkünfte und gezahlten Steuern des Vorjahres enthält.
Möglichkeiten zur Abgabe der Steuererklärung
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Steuererklärung abzugeben: online bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) oder persönlich bei deinem örtlichen Finanzamt. In beiden Fällen musst du alle persönlichen Daten, Einkünfte, gezahlten Steuern und abzugsfähigen Ausgaben in der jährlichen Einkommenserklärung angeben.
Außerdem musst du je nach deiner persönlichen Situation und deinen geschäftlichen Aktivitäten möglicherweise zusätzliche Steuererklärungen einreichen. Wenn beispielsweise 70 % oder mehr deiner Kunden Steuern auf deine Honorare einbehalten, kannst du auf jeder Rechnung, die du deinen Kunden schickst, entweder einen pauschalen Einkommensteuersatz von 15 % oder einen ermäßigten Satz von 7 % vom Gesamtbetrag abziehen. Sobald du dann deine jährliche Einkommensteuererklärung machst, zahlst du (oder bekommst) die Differenz, je nachdem, wie viel du im Laufe des Jahres verdient hast und nachdem alle verschiedenen Freibeträge und Vergünstigungen abgezogen wurden.
Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit. Mit dem Formular 130 zahlst du vierteljährlich im Voraus 20 % Einkommensteuer auf alle Einkünfte, die du vierteljährlich angibst (ohne die 15 oder 7 % auf jeder Rechnung abzuziehen). Wenn du aber ein modulares System namens „estimación objetiva” nutzt, verwendest du stattdessen das Formular 131, und deine Einkommenshöhe basiert dann auf Schätzungen statt auf tatsächlichen Einkünften.
Ein Wort von SublimeSpain
Auf den ersten Blick scheinen die Steuern für Selbstständige in Spanien angesichts der zahlreichen Abzugsmöglichkeiten für berechtigte Personen recht günstig zu sein.
Als Freiberufler geben Sie Ihr Geld für Betriebsmittel und Dienstleistungen aus. Einige Ausgaben können Sie jedoch von Ihrer Einkommensteuer, Ihren Sozialversicherungsbeiträgen und den Steuerabzügen für Freiberufler absetzen. Zu wissen, welche Posten für diese Abzüge in Frage kommen, ist entscheidend, um deine jährlichen Steuerersparnisse zu maximieren. Darüber hinaus sind grundlegende Kenntnisse in Finanz- und Rechtsfragen unerlässlich, um deine Ersparnisse als Selbstständiger zu maximieren.
Nach der Lektüre unseres Leitfadens bist du sicher besser darüber informiert, was es kostet, in Spanien als unabhängiger Auftragnehmer tätig zu sein. Auch wenn diese Informationen auf den ersten Blick überwältigend erscheinen mögen, brauchst du dir keine Sorgen zu machen: SublimeSpain steht dir zur Seite. Wir sind hier, um dir dabei zu helfen, das Beste aus deiner freiberuflichen Tätigkeit zu machen, indem wir dir jede Unterstützung und alle Antworten geben, die du brauchst.
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite sind möglicherweise unvollständig oder veraltet. Die aufgeführten Informationen sind auf keinen Fall als professionelle rechtliche oder finanzielle Beratung zu verstehen. Wir empfehlen dir dringend, dich an einen Rechts- oder Finanzexperten zu wenden, wenn du nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügst.